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1.2 Die „Bauernbefreiung“ und die Agrarreform
Das 19. Jahrhundert war eine Zeit des Umbruchs und einschneidender historischer Entwicklungen, die sich speziell auf die Landbevölkerung auswirken sollten und auch von ihr mit in Bewegung gesetzt wurde. Die „Bauernbefreiung“ bezeichnet die im 18. und 19. Jahrhundert eingeleiteten Agrarreformen, die zur Beseitigung der Erbuntertänigkeitsverhältnisse führte und sich in ihrer Umsetzung bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hineinzogen.
Mit der französischen Revolution wurde das Ende der Untertänigkeit eingeleitet und Leibeigenschaft der Bauern nach und nach in verschiedenen Teilen Europas abgeschafft. Der Prozess der Bauernbefreiung wurde vor allem wegen des starken Wiederstandes der herrschenden Eliten gegen Reformversuche aufgehalten. Sie fürchteten Reformen, die auch aus den eigenen Reihen Unterstützung fanden. Diese Reformbefürworter wollten den bestehenden Bauernaufständen frühzeitig entgegenwirken,
da die sich vor dem wachsenden Wiederstand der Bauern fürchteten und zudem ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen vertraten.
Die Bauernaufstände waren immer wieder aufflammende Unruhen und Proteste der Bauern gegen die Ausbeutung und Unterdrückung. Sie fand ihren Ausdruck in unterschiedlichen Formen; es gab einzelne, die protestierten indem sie ihre Arbeit oder Abgaben verweigerten, ebenso wie Massenaufstände – der Wiederstand war gewaltlos wie auch bewaffnet. Blum beschreibt wie folgt:
„Alle Zeichen standen gegen die Bauern, denen die Organisation, die Waffen und die Führung fehlten, die sie zu einem Sieg gebraucht hätten ... Aber die beständig schwelende Unzufriedenheit der Bauern drang schließlich, nachdem es zu mehreren größeren Erhebungen gekommen war, ins Bewusstsein der Männer aus den herrschenden Schichten und öffnete ihnen die Augen für die Gefahr, die die Unruhe unter den Bauern für die soziale Ordnung darstellte“ (Blum 1982:70).
Die ersten Erlasse gab es schon im 18. und 19. Jahrhundert, waren jedoch in den Ländern unterschiedlich, bis auf wesentliche Grundsätze, die alle teilten. Die Grundgedanken der Agrarreform waren zusammengefasst und wie sie Carl-Heinz Hauptmeyer in Zukunft in der Vergangenheit aufzählt:
· Ablösung und endgültige Abstellung der bäuerlichen Dienste und Abgaben und Entlassung aus der Grund- oder Gutsherrschaft (Bauernbefreiung);
· Umlegung der zersplitterten Besitzparzellen in individuell nutzbare größere Einheiten (Verkoppelung);
· Auflösung, gegebenenfalls Aufteilung der Allmenden und Gemeinheiten (Separation);
· Abschaffung der sogenannten Drei-Felder-Wirtschaft und Übergang zur Fruchtwechsel-Wirtschaft, Brachenverringerung, Anbau von Zwischenfrüchten und Futterpflanzungen, Stallviehhaltung, zunehmende Düngung.
Im Gegenzug bekamen die Grundherren eine Entschädigung für die Verluste an Abgaben, Diensten und Ländereien. Diese Ablösung der Reallasten richtete sich nach der Art der Leistung und Abgabe des Bauern an den Grundherren. Frondienste fielen meist ohne entsprechende „Entschädigung“ ab. Bauern die Erbpächter waren und Land vom Grundherrn gepachtet hatten, konnten zum Beispiel die Ländereien gegen eine Geldsumme zu ihrem Eigentum machen. Es konnte aber ebenso passieren, dass Bauern landlos wurden, da sie ohne eine Landzuweisung in die Freiheit entlassen wurden.
Die Veränderungen der Agrarreformen wirkten sich auf die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Strukturen aus. Trotz dieser weitreichenden Auswirkungen, die ich nicht näher ausführen werde, lässt sich vor allem feststellen, dass gerade das ständische Denken noch lange anhielt und nicht aus dem Bewusstsein des Adels wie auch der bäuerlichen Mentalität zu entfernen war (vgl. Rösener 1993:236). In Verbindung mit dem technischen Fortschritt bedeute das 19. Jahrhundert und seine Entwicklungen für das Bauerntum jedoch eine Verbesserung des Lebensstandards.
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